Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
zuerst wünsche ich Ihnen ein gesundes und friedvolles Jahr 2022.
Nun zu einigen Punkten von gemeindlichem Interesse:
- KINDERGARTEN
Am 10. Januar findet in Ruschberg eine gemeinsame, nichtöffentliche, Besprechung mit der VG-Verwaltung, der Kreisverwaltung Birkenfeld, dem Gemeinde-und Städtebund und den betroffenen Ortsgemeinden Reichenbach und Ruschberg statt. Im letzten BB vom 14.12.21, hatte ich kurz die Problematik geschildert.
Der nachfolgende Text ist die protokollierte Niederschrift einer Besprechung bei der VGV Baumholder am 16.12.2021. Im Rahmen der Transparenz wird sie hiermit veröffentlicht, damit die Einwohnerschaft über die Situation im Bilde ist:
Protokoll der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder:
„Nach der Begrüßung und kurzer Darstellung der aktuellen Sachlage durch den Bürgermeister ging Herr Meffert vom GStB sogleich zur Rechtslage über.
Zu klären ist, wer soll die Aufgaben der Kita übernehmen.
Die künftige Trägerschaft ist im ersten Schritt noch im Januar 2022 festzulegen. Sollte die VG die Trägerschaft weiter innehaben, ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, § 54 VwVfG, über die Finanzierung der nicht gedeckten Kosten (ohne Verwaltungskostenpauschale) zwischen der Verbandsgemeinde und den beiden Ortsgemeinden zu schließen oder von der VG eine Sonderumlage zu erheben.
Sollte die Trägerschaft nicht auf die VG übertragen werden, ist die Übernahme der Gebäudekosten durch die Ortsgemeinde notwendig. Vorab wäre eine Wertermittlung in Auftrag zu geben und dann an die Ortsgemeinde Ruschberg zu veräußern (Verschleuderungsverbot).
Kurzer Einwand: die sog. Overheadkosten betragen bei einem 2-Grupper in kirchlicher Trägerschaft nach Auskunft von Herrn Meffert 26.700,- pro Jahr. Der genaue Betrag wäre aber erst nach einer Berechnung der Kirchenverwaltung ersichtlich. Somit wäre die Betriebsträgerschaft eines kirchlichen Trägers auf jeden Fall teurer als eine Trägerschaft der Ortsgemeinde oder Verbandsgemeinde. Hinzu kämen dann, wäre die VG nicht mehr Träger, auch noch die Gebäudekosten. Dem stimmen auch Vertreter der Kreisverwaltung ausdrücklich zu. Diese wesentliche Aussage wird im Rahmen der Besprechung mehrfach getroffen und muss durch die Ortsgemeinden bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Bei einer Übernahme der Sachkosten eines freien Trägers handelt es sich für die Ortsgemeinden um freiwillige Leistungen, die von der Kommunalaufsicht geprüft werden.
Die Ortsbürgermeister sehen sich den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet und sind an das Votum ihres Rates gebunden. Hier herrscht nach Auskunft von Herrn Heu die Meinung vor, dass, wenn die Ortsgemeinde schon die Kosten tragen muss, sie auch die Kita in eigener Trägerschaft betreiben kann.
Jedoch gibt Herr Meffert zu bedenken, dass ein Ortsbürgermeister dann auch die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze (Unfallverhütung, Datenschutz usw.) hat und auch Dienstvorgesetzter des Kita-Personals und auch für die Einhaltung des Personalschlüssels nach der Betriebserlaubnis ist.
Sollte die Trägerschaft bis zum neuen Kindergartenjahr nicht geklärt sein, ist die Kreisverwaltung dahingehend gegenüber den Ortsgemeinden anordnungsbefugt, dass diese als Pflichtaufgabe nach § 24 SGB VIII den Bedarf decken muss.
Die Teilnehmer verständigen sich auf eine gemeinsame Sitzung der beiden Ortsgemeinderäte am 10.01.2022 um 18.30 Uhr im Bürgerhaus Ruschberg. Eingeladen sind die Gemeinderäte der beiden Ortsgemeinden, Vertreter der Kreisverwaltung und Verbandsgemeindeverwaltung sowie Herr Meffert vom GStB.
Danach wird zeitnah in den Ortsgemeinden Reichenbach und Ruschberg der Beschluss gefasst, ob die Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde erfolgen soll oder nicht“.
Soweit zum Sachstand Kindergarten. Eine öffentliche Ratssitzung wird folgen.
- STERNSINGER (nochmaliger Hinweis)
Die Sternsinger werden am 09. Januar die Häuser segnen und dabei um eine Spende für die Kinder in armen Ländern bitten.
- WEIHNACHTSBAUMENTSORGUNG (nochmaliger Hinweis)
Am 11.01.22 werden die Bäume seitens der Gemeinde abgeholt. Bitte ohne Lametta und anderem Baumschmuck an den Straßenrand stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Alfred Heu